PPWR – die neue EU-Verpackungsverordnung
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), Verordnung (EU) 2025/40.
Das Ziel der Verordnung ist es Verpackungsabfälle zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und Verpackungen recyclingfähiger und kreislauforientierter zu gestalten. Dafür führt die PPWR europaweit neue Anforderungen ein – unter anderem an Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Verpackungsminimierung und Dokumentation.
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Die PPWR verteilt unterschiedliche Pflichten auf die Unternehmen entlang der Lieferkette. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt davon ab, welche Rolle ein Unternehmen bei Herstellung, Befüllung und Vermarktung einer Verpackung übernimmt.
Als Hersteller kundenspezifischer Faltschachteln unterstützen wir Sie mit verlässlichen Materialinformationen, dokumentierten Produktionsprozessen und relevanten Nachweisen aus unserem Verantwortungsbereich. Dabei behalten wir ein gemeinsames Ziel im Blick: Verpackungen effizient, recyclinggerecht und zukunftsfähig gestalten.
Häufige Fragen zur PPWR
Wer ist für die PPWR-Konformität einer Verpackung verantwortlich?
Das hängt von der jeweiligen Liefer- und Vertriebskonstellation ab. Bei kundenspezifischen Verkaufs- und Umverpackungen ist i.d.R. derjenige Erzeuger, der die Verpackung nach eigenen Vorgaben herstellen lässt, mit seinem Produkt befüllt und anschließend in Verkehr bringt.
Welche Anforderungen erfüllen unsere Faltschachteln?
Wir fertigen nach den mit unseren Kunden vereinbarten und freigegebenen Spezifikationen und gewährleisten eine dokumentierte und rückverfolgbare Produktion.
Auf Grundlage unserer Lieferanteninformationen und Qualitätssicherung berücksichtigen wir außerdem die für unseren Verantwortungsbereich relevanten stoffbezogenen Vorgaben. Dazu gehört insbesondere der PPWR-Grenzwert für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom von insgesamt maximal 100 mg/kg.
Wer ist für Recyclingfähigkeit und Verpackungsminimierung verantwortlich?
Recyclingfähigkeit und Materialeffizienz werden wesentlich durch das konkrete Verpackungsdesign beeinflusst – beispielsweise durch Materialkombinationen, Beschichtungen, Klebstoffe, Druckfarben, Format und Konstruktion. Werden diese Eigenschaften vom Kunden vorgegeben, fließen sie entsprechend in die Bewertung der fertigen Verpackung ein. Gerne unterstützen wir bereits während der Entwicklung dabei, materialeffiziente und recyclinggerechte Lösungen umzusetzen.
Stellen wir eine PPWR-Konformitätserklärung aus?
Wir stellen unseren Kunden die für unseren Verantwortungsbereich relevanten Informationen zur Verfügung. Die abschließende Konformitätsbewertung und die EU-Konformitätserklärung der jeweiligen Verpackung liegen grundsätzlich beim Erzeuger.
Wichtig: die Konformitätserklärung ist eine rechtsverbindliche Selbsterklärung, die der Erzeuger selber vornimmt, für die von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Diese Erklärung muss sich auf eine technische Dokumentation, die den Anforderungen aus Anhang VII der PPWR entspricht, stützen. Unternehmen sollten für alle eingesetzten Verpackungen eine technische Dokumentation zur Verfügung stellen können.
Wie können wir Sie bei PPWR-Fragen unterstützen?
Gerne beraten wir Sie bei der PPWR-konformen Gestaltung Ihrer Verpackungen. Für bestehende Verpackungen aus unserer Produktion stellen wir Ihnen auf Wunsch die notwendigen Informationen bereit.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich zu den Anforderungen der PPWR!
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.